Geldstrafe für den KSC
KSC kompakt
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den KSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 39.000 Euro belegt.

Davon kann der Club bis zu 13.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre. Während des Zweitligaspiels bei Hertha BSC am 11. November 2023 brannten Karlsruher Zuschauer pyrotechnische Gegenstände ab. Der KSC hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.











