Compliance-Prüfung: Aufsichtsrat ergänzt

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In der Meldung „Aufsichtsrat und der Beirat der KSC GmbH & Co. KGaA klären offene Fragen der Compliance vollständig“ vom 15.08.2022 ist der KSC auf den Ausgang der Compliance-Prüfung durch den Aufsichtsrat eingegangen und hat nochmals auf die Wichtigkeit der Einhaltung von Compliance-Regeln hingewiesen. Hierzu möchte der Aufsichtsrat der KSC GmbH & Co. KGaA folgende Informationen ergänzen:

  • Der Aufsichtsrat hat in Bezug auf die Compliance seinen Prüfauftrag erfüllt und ist in Bezug auf die Vertragsverlängerung des Geschäftsführers Sport zu dem Ergebnis gekommen, dass alle Beiratsmitglieder in dieser Frage abstimmungsberechtigt sind. Die Compliance-Prüfung an sich weist generell weit darüber hinaus und hat unmittelbar mit der Vertragsverlängerung des Geschäftsführers Sport nichts zu tun.
  • Die Frage der Vertragsverlängerung bzw. des Zeitpunktes der Vertragsverlängerung des Geschäftsführers Sport berührt ebenfalls nicht die Kontrollaufgaben des Aufsichtsrates. Hier hat der Aufsichtsrat aber in Rahmen seiner Beratungsfunktion eine einstimmige Empfehlung an den Beirat abgegeben.

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