Aufsichtsrat und der Beirat der KSC GmbH & Co. KGaA:

Aufsichtsrat und der Beirat der KSC GmbH & Co. KGaA klären offene Fragen der Compliance vollständig

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Bei einem Treffen der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Beirats sind vor dem Hintergrund der bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung im Juli neu gefassten Satzung Fragen der Compliance erörtert und vollständig geklärt worden.

Der Aufsichtsrat hatte über seinen Vorsitzenden, Wolfgang Grenke, mögliche Interessenkonflikte der Mitglieder des Beirats in Bezug auf anstehende Entscheidungen angesprochen und hierzu anhand eines Fragenkatalogs um Informationen der Beiratsmitglieder und der Geschäftsführung gebeten. Diese Informationen wurden umfassend bereitgestellt, so dass eine Prüfung und Bewertung seitens des Aufsichtsrats unter Einbeziehung eines Rechtsberaters erfolgen konnte. Nach der gemeinsamen Erörterung des Prüfungsergebnisses kann festgestellt werden, dass die Regeln der Compliance durch die Beiratsmitglieder und der Geschäftsführung erfüllt werden.

Der Aufsichtsratsvorsitzende Wolfgang Grenke erläutert hierzu: „Der Gesichtspunkt der Compliance gewinnt enorm an Bedeutung. Dem trägt auch der KSC Rechnung. Spätestens mit der Inkraftsetzung der von der Mitgliederversammlung am 07.07.2022 verabschiedeten Neufassung der Satzung des KSC e.V. wird die Offenlegung von potenziellen Interessenskonflikten im Vorfeld von Wahlen und während der Amtszeit verpflichtend, insbesondere für alle Mitglieder des Beirates. Das Gesamtthema Compliance findet sich somit in Auszügen nicht nur in der Neufassung der Satzung des KSC e.V. wieder, sondern wird für den gesamten KSC in einem eigens entwickelten Compliance Handbuch detailliert, erläutert und verpflichtend für alle Gremienmitglieder und Mitarbeiter gemacht.“

Die Mitglieder beider Gremien haben das gemeinsame Verständnis, dass die Einhaltung von Compliance-Regeln kein Status ist, der einmalig festgestellt wird, sondern einer Haltung entspricht, die fester Bestandteil der Zusammenarbeit ist.


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