Vebot von Glasflaschen- und Getränkedosen im Fanzug

von Daniel Heinz

Für das Spiel des KSC bei 1899 Hoffenheim am Samstag, den 1. November in Mannheim hat die Bundespolizeidirektionen Stuttgart für den Fanzug erneut ein allgemeines Glasflaschen- und Getränkedosenverbot ausgesprochen.

Die polizeilichen Einsatzerfahrungen mit dem Glasflaschen- und Getränkedosenverbot im Entlastungszug zum und vom Nachholspiel der 1. Fußballbundesliga am Mittwoch, dem  22. Oktober 2008 zwischen Eintracht Frankfurt und dem KSC sind überaus positiv.

Die Bundespolizeidirektion Stuttgart bedankt sich bei allen betroffenen Fans des KSC für das gezeigte Verständnis für die Einhaltung dieses Verbotes, was zweifellos zu einem friedlichen Verlauf der Begegnung beigetragen hat.

Aus Sicherheitsgründen ist auch in dem eingesetzten Entlastungszug der Deutschen Bahn AG am 01.11.08 die Mitnahme von Glasflaschen und Getränkedosen auf der Streckenführung von Karlsruhe nach Mannheim und zurück per Allgemeinverfügung durch die Bundespolizei verboten.

Die Mitnahme derartiger Getränkebehältnisse ist untersagt, um Gefahren insbesondere für unbeteiligte Benutzer der Bahn sowie Fans abwehren zu können.

Diese Maßnahme anlässlich des bevorstehenden Spieles des KSC gegen 1899 Hoffenheim am 01.11.08 im Carl-Benz-Stadion erfolgt in enger Abstimmung mit den Verantwortlichen der Fanarbeit des KSC (Fanprojekt der Stadt Karlsruhe – Supporters - Fanbetreuer des KSC).

Abfahrtszeiten des Entlastungszuges ab Karlsruhe Hbf mit Haltepunkten am 01. November 2008

Hinfahrt RB 18194
12.45 Uhr Karlsruhe Hbf ab
12.59 Uhr Graben-Neudorf an           
13.11 Uhr Waghäusl an                      
13.42 Uhr Mannheim Hbf an

Rückfahrt RB 18195
18.35 Uhr Mannheim Hbf ab
18.55 Uhr Waghäusl an                      
19.04 Uhr Graben-Neudorf an           
19.20 Uhr Karlsruhe Hbf an

Die Fahrzeiten weiterer Entlastungszüge ab Bruchsal über Heidelberg nach Mannheim finden Sie hier.

Die Einhaltung des Verbotes wird durch Zugbegleitkräfte der Bundespolizei überwacht. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass an den Bahnhöfen Kontrollen durchgeführt werden. Daher wird darum gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Entlastungszüge an den entsprechenden Bahnhöfen zu sein.

Die Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Stuttgart zum Verbot der Mitnahme von Glasflaschen und Getränkedosen ist auch auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de eingestellt.


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