Geldstrafe für den Karlsruher SC

KSC kompakt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 111.600 Euro belegt.

Davon kann der Verein bis zu 37.200 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre. Vor, während und nach dem Zweitligaspiel gegen den 1. FC Köln am 1. März 2025 zündeten Karlsruher Zuschauer mindestens 186 pyrotechnische Gegenstände. Der KSC hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.


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