KSC hindert ‚viagogo‘ an fragwürdigen Angeboten

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Dem KSC ist es weiterhin ein großes Anliegen seinen Fans - sobald wie wieder möglich – einen fairen Stadionbesuch fern von Irreführungen und Wucherpreisen zu ermöglichen. Vor dem Landgericht Karlsruhe konnte sich der Verein nun gegen den Ticketanbieter ‚viagogo‘ durchsetzen, der im Internet überteuerte Tickets für nicht existente Stadionbereiche angeboten hatte.

Im Zuge des Derbys zwischen dem KSC und dem 1. FC Kaiserslautern am 16.02.2019 wurden über die Schwarzmarktplattform ‚viagogo‘ im Vorverkauf Tageskarten für den Bereich „Block: Hinter dem Tor – Nordtribüne“ zum Verkauf angeboten. Zum damaligen Zeitpunkt war dieser Stadionbereich aufgrund des Stadionumbaus allerdings seit Wochen abgerissen, sodass über ‚viagogo‘ Tickets für einen Erdhügel und somit nichtexistierenden Stadionbereich verkauft wurden.

Gemeinsam mit der Kanzlei SCHÜTZ Rechtsanwälte aus Karlsruhe ging der KSC gegen diese Irreführung mittels einer einstweiligen Verfügung Anfang Februar 2019 am Landgericht Karlsruhe vor, nachdem ‚viagogo‘ auf eine vorherige schriftliche Abmahnung Ende Januar 2019 nicht reagierte.

Demnach ist es viagogo nun untersagt, „im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs gegenüber Verbrauchern Eintrittskarten […] auf der Online-Verkaufsplattform ‚viagogo‘ zum Kauf anzubieten oder anbieten zu lassen, soweit dieser Bereich aufgrund von Bauarbeiten nicht verfügbar ist“, so das Landgericht Karlsruhe. Im Weiteren verhängte das Landgericht Karlsruhe ein entsprechendes Ordnungsgeld gegen viagogo, das zudem die Kosten für das gesamte Verfahren zu tragen hat.

Dem KSC ist es weiterhin ein großes Anliegen seinen Fans einen fairen Stadionbesuch fern von Irreführungen und Wucherpreisen zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund wird der KSC auch in Zukunft weiter gegen Schwarzmarktplattformen und Anbieter entsprechend überteuerter Tickets rechtlich vorgehen. Denn: auf nicht autorisierten Verkaufsplattformen im Internet (bspw. auf den Plattformen „eBay Kleinanzeigen“, „StubHub“, „ticketbande“ oder „viagogo“) weiterverkaufte Tickets können entschädigungslos gesperrt werden, ungültig oder auch gefälscht sein.

Die Weitergabe im privaten Rahmen und ohne Aufpreise ist gem. Ziff. 10.3 ATGB selbstverständlich weiterhin möglich. Demnach empfiehlt der KSC auch in Zukunft für den Kauf von Karten nur die offiziellen Verkaufswege, zum Beispiel den KSC-Fanshop, den Online-Ticketshop unter ksc.de/tickets oder den offiziellen KSC-Ticketzweitmarkt, der zur kommenden Saison eingeführt wird, zu nutzen.

Darüber hinaus sind entsprechende Schwarzmarkt-Hinweise seitens der Fans immer hilfreich und können dem KSC schriftlich per Mail an tickets(at)ksc.de zugesendet werden.


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