Bewerbungsfrist für Präsidentenamt beginnt

Club

Nachdem die Wahlausschreibung nun bei den KSC-Mitgliedern per Post eingetroffen ist, beginnt die Bewerbungsfrist für das Amt des KSC-Präsidenten. Das Einreichen der Unterlagen ist bis zum 23. Juni möglich.

Der Wahlausschuss ist das satzungsgemäß berufene Vereinsorgan, welchesdiese Nachwahl vorzubereiten und durchzuführen hat (§ 16 Nr. 2). Gem. § 16 Nr. 3 lässt der Wahlausschuss Bewerber, die die formellen Voraussetzungen erfüllen, zur Wahl zu.Bewerber für das Amt des Präsidenten müssen gemäß § 17 Nr. 1 Satz 1 seit mindestens drei Jahren ununterbrochen Vereinsmitglied sein und sollten darüber hinaus über eine Persönlichkeit verfügen, die Gewähr dafür bietet, den Aufgaben, die gemäß § 18 der Satzung auf das Präsidium zukommen, gerecht zu werden. Die Integrität des Bewerbers und die Fähigkeit zu einem angemessenen Auftreten in der Öffentlichkeit werden dabei vorausgesetzt.

Da aufgrund der aktuellen Situation in naher Zukunft weiterhin keine Mitgliederversammlungen mit Anwesenheit der Mitglieder möglich sein werden, wird der Modus und der Termin der Nachwahl des Präsidenten erst nach Ende der Bewerbungsfrist durch den Wahlausschuss festgelegt.


Match
Center
- : -