Fehlendes Dach: DFL lehnt KSC-Ausnahmeantrag ab

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Dem Ausnahmeantrag des Karlsruher SC zur Nichtüberdachung der provisorischen Südtribüne wurde im Rahmen des heutigen Erstbescheides zum Lizenzierungsverfahrens der Deutschen Fußball Liga (DFL) nicht stattgegeben. Auflage ist, auch die Südtribüne bis zum 1. September zu überdachen – ansonsten verstößt der gegen die Lizenzierungsauflagen für die 2. Bundesliga.

Der Karlsruher Gemeinderat genehmigte im Februar zunächst nur ein Dach über die provisorische Nordtribüne. Die provisorische Südtribüne soll ohne Dach erstellt werden. Dies widerspricht allerdings den Statuten der DFL, die eine Komplettüberdachung des Stadions vorschreiben. Der KSC musste wie berichtet darauf hoffen, dass ein von ihm zu stellender Ausnahmeantrag von der DFL anerkannt werden würde. Dieser wurde detailliert, umfangreich und fristgerecht eingereicht – trotz aller Bemühungen seitens des Vereins allerdings erfolglos.

Im Rahmen des heutigen Erstbescheides zum Lizenzierungsverfahrens wurde der Antrag des KSC seitens der DFL abgelehnt. Auflage ist, auch die Südtribüne bis zum 1. September zu überdachen – ansonsten verstößt der Karlsruher SC gegen die Lizenzierungsauflagen der kommenden Saison in der 2. Bundesliga.

Aus dem Lizenzierungsbescheid der DFL: „Die beantragte Genehmigung einer Ausnahme von dem Erfordernis der Komplettüberdachung wird nicht bewilligt. […] Hierbei verkennt die DFL GmbH nicht, dass die beantragte Ausnahmegenehmigung nur vorübergehender Natur wäre und es an der Komplettüberdachung aller Tribünenbereiche des Wildparkstadions nur für die Dauer der Bauarbeiten fehlen würde. Gleichwohl beläuft sich dieser Zeitraum auf eine beträchtliche Dauer von 14 Monaten bis September 2020, würde also die gesamte Spielzeit 2019/2020 betreffen. Die fehlende Überdachung betrifft zudem nicht nur einen unwesentlichen Anteil Tribünenbereiche, sondern mehr als 27 % der Zuschauerplätze im Wildparkstadion. Hinzu kommt, dass insbesondere die Fans des jeweiligen Gastclubs die Nachteile der fehlenden Überdachung tragen würden, während der weit überwiegende Teil der für die Anhänger des Bewerbers vorgesehenen Tribünenbereiche überdacht ist. Aus diesen Gründen erscheint die Auflage Nr. 1 erforderlich und trotz der entstehenden Kosten für den Bewerber auch verhältnismäßig.“

„Durch die Entscheidung des Karlsruher Gemeindesrates gegen die Überdachung der provisorischen Südtribüne verschärft sich nach dem negativen Bescheid der DFL mehr denn je die Situation. „Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun und befinden uns bereits erneut in Gesprächen mit der Stadt, um die Auflage der Überdachung rechtzeitig erfüllen zu können. Jetzt sind wir auf eine schnelle und zustimmende Entscheidung des Karlsruher Gemeinderats angewiesen“, so das gesamte KSC-Präsidium und Geschäftsführer Michael Becker.


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