DFL-Lizenzierungsbescheid: KSC bereitet Beschwerde vor

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Die Deutsche Fußball Liga hat dem Karlsruher SC hinsichtlich der Lizenzerteilung für die 2. Bundesliga die Auflage erteilt, auch die provisorische Südtribüne im Wildparkstadion zu überdachen. Gegen diese Auflage wird der Verein Beschwerde einlegen, was innerhalb einer einwöchigen Frist möglich ist.

Am gestrigen Dienstag erhielt der Karlsruher SC den Erstbescheid der Deutschen Fußball Liga (DFL) hinsichtlich des Antrages auf Lizenzerteilung für die Spielzeit 2019/20. Darin wird dem KSC unter anderem aufgegeben, alle Tribünenplätze auf der provisorischen Südtribüne einschließlich des Hauptumlaufbereichs im Wildparkstadion bis spätestens 1. September 2019 zu überdachen.

Der KSC wird gegen diese Auflage fristgerecht Beschwerde einlegen. „Bereits am heutigen Mittwochvormittag haben wir unseren Rechtsanwalt beauftragt, die Beschwerde gegen die Entscheidung vorzubereiten. Dabei stehen wir in engem Austausch mit der Stadt Karlsruhe“, so das KSC-Präsidium und Geschäftsführer Michael Becker.


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