Urteil zur Übernahme von Polizeikosten

Urteil zur Übernahme von Polizeikosten: Stellungnahme von KSC-Präsident Wellenreuther

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KSC-Präsident Ingo Wellenreuther nimmt Stellung zum Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Bremen zur Übernahme von Polizeikosten durch die Deutsche Fußball Liga (DFL).

"Der KSC nimmt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Bremen zur Kenntnis. Wir begrüßen es, dass die DFL Revision gegen das heute ergangene Urteil einlegen wird und warten ab, bis das Bundesverwaltungsgericht als Revisionsinstanz entscheidet. Das Urteil ist inhaltlich erst zu bewerten, wenn die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen.
 
Grundsätzlich sind wir allerdings der Auffassung, dass die Vereine im Profifußball bzw. die Verbände nicht die Verursacher von Gewalt sind und Kosten, die entstehen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, den Vereinen/Verbänden nicht zugerechnet bzw. auf diese umgelegt werden können. Gefahrenabwehr ist eine staatliche Aufgabe und im Rechtstaat liegt das Gewaltmonopol beim Staat. Eine Zurechnung entstehender Polizeieinsatzkosten an die Vereine/Verbände mit dem Argument, die Vereine/Verbände würden wirtschaftlich profitieren, wenn die Fußballspiele durch den Einsatz der Polizei friedlich ablaufen, überzeugt nicht.
 
Mit einer Kostenumlegung wird das gesellschaftliche Problem im Übrigen auch nicht zu lösen sein. Die Vereine /Verbände sehen sich als Opfer derjenigen, die Fußballspiele missbrauchen, um – oftmals fernab der Fußballstadien – Straftaten zu begehen (z.B. in Bahnhöfen, auf Marktplätzen oder an Autobahnraststätten). Ziel muss vielmehr sein, durch einen intensiven Dialog und durch Förderung sozialer Projekte präventiv tätig zu sein. Dazu leisten Vereine/Verbände bisher schon einen starken Beitrag. Zudem muss alles getan werden, um den polizeilichen Einsatz in Anzahl und Ausmaß relevant zu reduzieren, ohne dabei die Sicherheit der friedlichen Zuschauer einzuschränken. Dies führt zur Kostenreduzierungen und zu einer wünschenswerten geringeren Belastung der betroffenen Polizistinnen und Polizisten."


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