Präsidium darf erneut kandidieren

von Daniel Heinz

Im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung haben die Mitglieder des KSC am Montagabend per Satzungsänderung beschlossen, dass ein Präsidium sich künftig wieder beliebig oft zur Wiederwahl stellen darf.

Von David Ruf
Die Mitglieder beschlossen demnach kurz vor Mitternacht mit 344 der 495 abgegebenen gültigen Stimmen, aus dem in Paragraph 18 Absatz 2 der KSC-Satzung stehenden und sich auf das KSC-Präsidium beziehenden Satz „zweimalige Wiederwahl ist zulässig“ das Wort „zweimalige“ zu streichen. Die für die von Heinz Götz vorgeschlagene Satzungsänderung notwendige 2/3-Mehrheit wurde dabei um vierzehn Stimmen übertroffen.

Bei der Mitgliederversammlung des KSC standen am Montagabend außerdem weitere Satzungsänderungen und die Nachwahl eines Vereinsrats im Mittelpunkt.

Zunächst entlasteten die 628 anwesenden Mitglieder im Weinbrennersaal der Karlsruher Stadthalle aber das Präsidium um Präsident Hubert H. Raase und die Vizepräsidenten Rainer Schütterle und Michael Steidl einstimmig. Bei sieben Enthaltungen wurde außerdem auch der Verwaltungsrat der Blau-Weißen entlastet.

Bei der Nachwahl eines Vereinsrats machte Thomas Beck mit 299 der 575 abgegebenen gültigen Stimmen das Rennen vor Susanne Bräuchle (201 Stimmen) und Christian Lumpp (52 Stimmen). Die Nachwahl war notwendig geworden, weil sich bei der regulären Wahl im Rahmen der letzten Mitgliederversammlung kein Ersatzkandidat zur Wahl gestellt hatte.


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