Der Vorsitzende des KSC Verwaltungsrats, Herr Peter Mayer, hat den Karlsruher Sport Club darüber informiert, dass es keine staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit dem KSC oder seiner Tätigkeit im Verwaltungsrat des KSC gibt. Ermittlungen der Heidelberger Staatsanwaltschaft gelten der einvernehmlichen Aufhebung eines Vertrages aus dem Jahr 1997 zwischen dem Arbeitgeber von Herrn Mayer und einem später in Konkurs gegangenen Unternehmen. Die Vertragsaufhebung soll angeblich den Konkurs mit verursacht haben.
Bei der Anzeige dieser Inhalte werden möglicherweise Daten an Drittanbieter übertragen. Bitte akzeptieren Sie alle Cookies um diesen Inhalt ansehen zu können.