Infos zur Neumitgliedschaft
Der Karlsruher SC weist darauf hin, dass bei Mitgliedsanträgen, die nach dem 15. September (17.00 Uhr) beim Verein eingehen, aus organisatorischen Gründen nicht sichergestellt ist, dass diese noch rechtzeitig bis zur Ordentlichen Mitgliederversammlung am 20. September bearbeitet werden können.

Wer also als Neumitglied sicher bei der Mitgliederversammlung dabei sein will, sollte seinen Antrag vor dem 15. September einreichen.
Der Verein weisst darauf hin, dass der Mitgliedsbeitrag mit dem Eintritt fällig wird und entrichtet werden muss.
Alle Infos zur Mitgliedschaft gibt es hier.











