Einstellung des Steuerstrafverfahrens gegen Stefan Kuntz

Das Steuerstrafverfahren gegen Cheftrainer Stefan Kuntz wurde heute vor dem Landgericht Bielefeld gegen eine obligatorische Zahlung von DM 50.000,00 zu Gunsten eines karitativen Zwecks eingestellt.

Wie der Richter Schulze Niehof in seiner Urteilsbegründung betonte, wollte sich Stefan Kuntz zu keinem Zeitpunkt bereichern oder gar Steuern hinterziehen. Ebenso habe er alle erhaltenen Zahlungen in seiner Steuererklärung angegeben und die nachgeforderten Steuern bezahlt.

Wie der Richter ebenso betonte, wurde Stefan Kuntz durch die Zahlungsunfähigkeit von Arminia Bielefeld in die jetzige Lage gebracht, und er sähe gute Chancen, dass sich Stefan Kuntz das Geld auf zivilrechtlichem Wege von Arminia Bielefeld zurück holen könnte.

Stefan Kuntz äußerte sich nach dem Richterspruch: " Ich habe der Einstellung des Verfahrens auf diese Art und Weise zugestimmt, weil ich einen mehrwöchigen Pro zess und eine eventuelle Berufung umgehen wollte, damit ich mich auch weiterhin voll auf meine Aufgabe beim KSC konzentrieren kann".


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