Fragen und Antworten zur außerordentlichen Mitgliederversammlung
Um einige Fragen im Vorfeld der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 29. Februar zu beantworten, hat der Mitgliederrat des KSC e.V. ein FAQ zusammen gestellt.
Im Vorfeld zur außerordentlichen Mitgliederversammlung (aoMGV) am 29. Februar möchte der Mitgliederrat den Mitgliedern des KSC e.V. neben des Antrags weitere Informationen in Form eines FAQ bereitstellen.
Warum gibt es eine außerordentliche Mitgliederversammlung, jetzt zu diesem Zeitpunkt? Bringt das keine Unruhe in den Verein?
Der Mitgliederrat hat in Abstimmung mit Vertretern des Präsidiums des KSC e.V. sowie dem Beirat und dem Aufsichtsrat der KSC GmbH & Co. KGaA die Entscheidung getroffen, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Diese Entscheidung erfolgte unter Berücksichtigung und Abwägung sämtlicher, hier maßgeblicher Umstände.
Natürlich ist allen bewusst, dass eine außerordentliche Mitgliederversammlung nur das letzte Mittel ist, um eine Veränderung bzw. Bewältigung der Führungskrise im Sinne des Vereins herbeizuführen. Es waren sich aber alle Beteiligten einig, dass im Sinne des KSC nun gehandelt werden muss.
Warum ist die außerordentliche Mitgliederversammlung denn überhaupt einberufen worden?
Das Aufsichtsgremium des Vereins, der Mitgliederrat, ist in der satzungsmäßigen Pflicht, im Sinne des Vereinswohles zu handeln. Fakt ist: Das Arbeits- und Vertrauensverhältnis in Präsidium und Beirat sowie zwischen Martin Müller und dem Mitgliederrat, dem Aufsichtsrat, der Geschäftsführung sowie den Bereichsleitern ist zunehmend und grundlegend auf Dauer gestört. Eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit ist nicht mehr möglich. Es ist daher zwingend Angelegenheit der Mitgliederversammlung, die Führungskrise zu beenden und Geschlossenheit im Sinne des KSC herzustellen. Diese Geschlossenheit ist Voraussetzung dafür, dass die geplante Weiterentwicklung, insbesondere im Sport, erfolgreich sein kann.
Gab es keine andere Lösung als eine außerordentliche Mitgliederversammlung?
Der Vertrauensverlust zu Martin Müller ist das Resultat einer schon seit geraumer Zeit eingetretenen Entwicklung. Es gab in den vergangenen Monaten von verschiedenen Gremien vielfältige Schlichtungsversuche. Leider sind diese allesamt, trotz der intensiven Bemühungen, im Ergebnis gescheitert. Dies lag unter anderem an den unerfüllbaren Forderungen von Martin Müller. Da sämtliche Schlichtungsversuche gescheitert sind, soll das Votum der Mitgliederversammlung nun eingeholt werden. Die Mitglieder des KSC e.V., dieser ist auch Haupteigentümer der KGaA, sollen satzungsgemäß im Rahmen der aoMGV eine Möglichkeit zur Diskussion und zur Entscheidung erhalten.
Können Sie konkret die Verfehlungen von Martin Müller benennen?
Der Mitgliederrat möchte an dieser Stelle keine öffentlichen Diskussionen führen und es sollen auch keine internen Vorgänge, die z.T. auch einen persönlichen Bezug aufweisen, im Licht der Öffentlichkeit diskutiert werden. Es geht am Ende auch nicht darum herauszufinden, wer Schuld an dieser Führungskrise trägt bzw. wie hoch der jeweilige Schuldbeitrag der Beteiligten war. Fakt ist: Die Führung des KSC kann nicht mehr vertrauensvoll und konstruktiv zusammenarbeiten. Dieser Zustand ist im Sinne des Vereins für alle nicht mehr tragbar und schnellstmöglich zu beenden.
Warum reagiert der Mitgliederrat jetzt zu diesem Zeitpunkt?
Im Vorfeld der Mitgliederversammlung (MGV) am 04.12.23 hat der Mitgliederrat, gemeinsam mit den Vertretern des Beirats und des Aufsichtsrats, eine Erklärung ausgearbeitet, die auch von Martin Müller mitgetragen wurde. Von dieser Erklärung hat sich Martin Müller jedoch bereits durch sein unmittelbar anschließendes Verhalten auf der MGV am 04.12.23 und bei der Aktionärsversammlung am 05.12.23 abgewendet. Die seitdem unternommenen Bemühungen und Vermittlungsversuche sind gescheitert. Die auf allen Ebenen agierenden Gremien des KSC haben ihre satzungsmäßigen Möglichkeiten der gütlichen Einigung ausgeschöpft, so dass nunmehr die Zuwendung hin zur Mitgliederversammlung unausweichlich ist.
Warum steht als einziger Tagesordnungspunkt die Abberufung von Martin Müller an?
Die Führung des KSC kann nicht mehr vertrauensvoll und konstruktiv zusammenarbeiten. Dieser Zustand ist im Sinne des Vereins für alle nicht mehr tragbar und zu beenden. Die Basis und das Fundament des KSC ist demokratisch und wertebasiert. Deshalb ist die Einberufung einer aoMGV zur Abberufung von Martin Müller wohlüberlegt und auch angezeigt.
Eine alternative Abberufung der Personen, die eine weitere Zusammenarbeit mit Martin Müller ablehnen, darunter der Präsident und zwei weitere Beiratsmitglieder, würde hingegen nicht zu einer Lösung der Führungskrise führen, sondern diese vielmehr vertiefen: Der Beirat, als zentrales Organ in der KGaA-Struktur, wäre vorübergehend (jedenfalls für einige Monate) nicht beschluss- bzw. handlungsfähig und der tiefe Graben zwischen Martin Müller und den beiden Aufsichtsgremien, dem Mitgliederrat und dem in der KGaA-Struktur angesiedelten Aufsichtsrat, würde weiter bestehen bleiben.
Für den Mitgliederrat des KSC gehört die vertrauensvolle Zusammenarbeit zu den wesentlichen Werten des Vereins. Niemand ist größer als der Verein. Niemals dürfen Einzelinteressen, über denen des Vereins und der Gemeinschaft stehen. Damit der KSC wieder geschlossen und gemeinschaftlich zusammenarbeiten kann, ist eine Entscheidung der Mitgliederversammlung unumgänglich.
Warum gibt es keine konstruktive Zusammenarbeit mehr mit Martin Müller?
Es gab in der Vergangenheit immer wieder Gespräche und Vermittlungsversuche, die aber leider im Ergebnis nicht zu einer Beilegung der Streitigkeiten und der Führungskrise geführt haben. Der Mitgliederrat des KSC e.V. und der Aufsichtsrat der KSC GmbH & Co. KGaA haben zudem Angebote für eine einvernehmliche Lösung unterbreitet, die aber von Martin Müller ausgeschlagen wurden. Die Arbeit in den Gremien des KSC muss geprägt sein, vom Willen der Beteiligten vertrauensvoll und miteinander im Sinne des Clubs zu wirken und sich für diesen einzubringen. Diese Voraussetzung ist bei Martin Müller nicht mehr gegeben, so dass eine Zusammenarbeit mit ihm nicht mehr möglich ist.
Martin Müller hält ein großes Aktienpaket beim KSC. Was bedeutet das? Kann er das Geld von KSC zurückfordern? Und was passiert, wenn er das Paket verkaufen möchte?
Martin Müller würde nach einer Abberufung durch die Mitgliederversammlung lediglich seine Mitgliedschaft im Präsidium des KSC e.V. und im Beirat der KSC GmbH & Co. KGaA verlieren. Unabhängig davon bleibt er hingegen Aktionär der KSC GmbH & Co. KGaA. Die Positionen im Präsidium bzw. im Beirat sind nicht an das Aktienpaket gekoppelt und umgekehrt.
Martin Müller kann sein Aktienpaket grundsätzlich verkaufen, wobei hierfür die Zustimmung des KSC erforderlich ist. Der KSC kann durch dieses Mitsprachrecht z.B. den Einstieg „unseriöser“ Partner verhindern. Hingegen ist Martin Müller nicht berechtigt, die Aktien an den KSC zurückzugeben, insbesondere nicht gegen Rückzahlung des eingebrachten Kapitals. Bei dem Aktienpaket handelt es sich um Eigenkapital der KSC GmbH & Co. KGaA und nicht um rückzahlbares Fremdkapital, wie z.B. ein Darlehen.
Was passiert, wenn Martin Müller abberufen wird? Wie sieht die Nachfolgeregelung aus?
Die Position des Vizepräsidenten (und damit automatisch auch zugleich der frei gewordene Sitz im Beirat) ist gemäß Satzung des KSC e.V. innerhalb von drei Monaten im Rahmen einer weiteren außerordentlichen Mitgliederversammlung neu zu besetzen. Der entsprechende Prozess obliegt dem zuständigen Gremium, dem Wahlausschuss. Bis zur Neuwahl des Vizepräsidenten wären aber sowohl Präsidium als auch Beirat (der KSC GmbH & Co. KGaA) voll beschluss- und handlungsfähig.
Der KSC hat Martin Müller viel zu verdanken. Er hat durch sein finanzielles Engagement, dem KSC in einer entscheidenden Phase sehr geholfen. Werden der KSC und Martin Müller weiterhin verbunden bleiben?
Es ist der Wunsch des KSC, dass Martin Müller dem Verein weiterhin verbunden bleibt. Es entspricht der Haltung unseres Vereins, dass Konflikte befriedet werden und Martin Müller nach wie vor ein wertvolles Mitglied der KSC-Familie ist.
Warum findet die außerordentliche Mitgliederversammlung nur virtuell und nicht hybrid statt?
Sehr gerne hätten wir die außerordentliche Mitgliederversammlung auch hybrid, also mit Präsenzmöglichkeit vor Ort durchgeführt. Aber aufgrund der Kurzfristigkeit war es nicht möglich, eine entsprechend große Halle für die Veranstaltung zu finden. Eine Open-Air-Versammlung im BBBank Wildpark war ebenfalls nicht möglich, da derzeit noch diverse bauliche Restarbeiten umgesetzt werden. Zudem ist eine Präsenzveranstaltung mit hohen Kosten verbunden, die wir gerne vermeiden wollen. Unser Ziel ist es, möglichst vielen Mitgliedern die Chance zur Teilnahme zu gewährleisten. Da ist die virtuelle Form, auch durch gute Erfahrungen in der Vergangenheit, mittlerweile erprobt und bewährt. Unser Wunsch ist es, möglichst vielen Mitgliedern einfach und unkompliziert die Chance zu geben, an der Versammlung teilzunehmen. Auch die Mitglieder im Umland können virtuell partizipieren und niemand muss aufwändig anreisen. Uns ist sehr daran gelegen, dass der Prozess so transparent und offen wie möglich ist.
Wie kann ich als Mitglied meine Fragen stellen? Können die Fragen vorher schriftlich eingereicht werden?
Uns ist es sehr wichtig, dass alle Fragen transparent und für alle zufriedenstellend beantwortet werden. Die Mitglieder werden ausreichend Möglichkeit haben, ihre Fragen direkt an beteiligte Personen oder Gremien zu richten. Um einen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir allerdings darum, dass die Fragen zur Tagesordnung, so wie in der Satzung des KSC e.V. auch vorgesehen, unmittelbar in der Mitgliederversammlung gestellt werden. Im Gegensatz zu den vorherigen virtuellen Versammlungen haben die Mitglieder diesmal die Möglichkeit, ihre Fragen, ähnlich wie bei einer Präsenzveranstaltung, per Videokommunikation (nicht per Chat) zu stellen. Auf diese Weise, also mittels der sog. Zwei-Wege-Kommunikation, wird die Qualität der virtuellen Aussprache erhöht.
Können im Vorfeld oder in der außerordentlichen Mitgliederversammlung Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung gestellt werden?
Dies ist nicht möglich. § 13 Ziffer 2 Satz 4 der KSC regelt ausdrücklich, dass Tagesordnungspunkte einer aoMGV nur solche sind, die zu ihrer Einberufung geführt haben. Eine Ergänzung der Tagesordnung (auf Antrag) ist mithin nicht zulässig.
Mitgliederrat KSC e.V.