Auf den Punkt gebracht

KSC-Ausgliederung zusammengefasst

Ausgliederung

Am Samstag, 29. Juni 2019 um 11.00 Uhr entscheiden die KSC-Mitglieder auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung im Wildparkstadion über die Zukunft des KSC. Wir haben alles Wichtige zum Thema Ausgliederung zusammengefasst.

In Karlsruhe und in der ganzen Region trägt man Blau-Weiß im Herzen. Unser KSC bedeutet seit seinen Anfängen 1894: Leidenschaft, Lebenselixier und Liebe. Der KSC ist einer der ältesten Traditionsvereine im deutschen Fußball und Grün­dungsmitglied der Bundesliga. Als einer der fußballerischen Leuchttürme im Badischen ist er mittlerweile Ausbildungs­stätte, Profistandort, Unternehmen und eine Gemeinschaft aus Mitgliedern, Mitarbeitern, Partnern, Spielern und Fans.

Der Fußball hat sich national und international rasant wei­terentwickelt. Der KSC will und muss deshalb alles daran setzen, sportlich und wirtschaftlich wettbewerbsfähig zu bleiben.

Ein großer Erfolg war, dass es gelungen ist, den Stadionneu­bau durchzusetzen. Eine für den KSC existenziell wichtige Zukunftsentscheidung. Darüber hinaus ist der Erneuerungs­prozess beim KSC in vollem Gange. Nächste Schritte müssen folgen - dazu gehört auch die Ausgliederung des wirtschaft­lichen Geschäftsbetriebes - die Lizenzspielerabteilung mit der U19 und U17 - in eine Kapitalgesellschaft .

Damit kann das Ziel erreicht werden, den Profibetrieb des KSC in ein modernes und zukunftsfähiges Unternehmen zu überfüh ren und damit den ganzen Verein fit für die Zukunft zu machen.

Um eine Ausgliederung durchzuführen, ist ein Beschluss der KSC-Mitgliederversammlung mit einer Dreiviertel-Mehrheit notwendig. Eine solche außerordentliche Mitgliederversamm­lung findet am Samstag, 29. Juni 2019 um 11.00 Uhr im Wildparkstadion statt.

DIE WICHTIGSTEN FRAGEN & ANTWORTEN

Was bedeutet Ausgliederung?
Darunter ist zu verstehen, alles, was zu der Profifußballabteilung des KSC gehört, vom e.V. abzutrennen und in ein eigenständi­ges Unternehmen mit eigener Rechtsform zu überführen.

Wer hat die Ausgliederung empfohlen?
Ein eigens vom KSC gegründeter Ausgliederungsausschuss hat dies dem Präsidium und der Geschäftsführung empfohlen. Seit November 2018 hat sich der Ausgliederungsausschuss regelmäßig getroffen und intensiv, sachkundig und ergebnisoffen diskutiert.

Neben dem Präsidium waren in diesem Ausschuss Vertreter aller weiteren Organe des Vereins (Verwaltungsrat, Vereinsrat, Ehren­rat, Wahlausschuss), Geschäftsführung, der Sportdirektor, die organisierten Fans mit den Supporters Karlsruhe 1986 e.V. und den ULTRA1894 sowie langjährige Mitglieder eingebunden. Als Sachverständige nahmen das Beratungsunternehmen Deloitte und Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt des KSC teil.

Welche Rechtsform ist für die ausgegliederte Kapitalge­ sellschaft vorgesehen?
Der Ausgliederungsausschuss hat sich einstimmig für eine Kom­manditgesellschaft auf Aktien, genauer gesagt für eine GmbH & Co. KGaA ausgesprochen. Diese Rechtsform erscheint dem Ausgliederungsausschuss und damit allen Interessengruppen und Vertretern des KSC am geeignetsten, um alle Ziele der Aus­gliederung zu erreichen.

Weitere häufige Fragen und Antworten finden sich hier.

WIE KÖNNEN MITGLIEDER WEITERHIN MITBESTIMMEN?

Der e.V. behält auch nach einer Ausgliederung die Kontrolle über den Verein und die ausgegliederte Kapi­talgesellschaft. Mitglieder behalten ihre traditionellen Rechte. Dazu gehört, alle Vereinsorgane zu wählen, insbeson­dere Präsidium und Verwaltungsrat, aus deren Reihen dann auch fünf der bis zu neun Mitglieder des Beirats der KSC-Management GmbH entsandt werden und dort dann die Mehrheit bilden .

Die Mitgliederversammlung des KSC e.V. wird zukünftig auch die Personen wählen, die dann in den ebenfalls aus neun Personen bestehenden Aufsichtsrat der KG entsandt bzw. von der Hauptversammlung der KGaA gewählt werden. Eine dieser drei Personen muss aus den Reihen der Fanvertretung stammen.

Die Mitglieder entscheiden auch bei größeren Anteilsverkäufen mit. Um mehr als 25 Prozent der Antei­le verkaufen zu können, ist die Zustimmung der Mehr­heit der Mitglieder auf einer Mitgliederversammlung notwendig. Sollen mehr als 50 Prozent der Anteile der GmbH & Co. KG veräußert werden, bedarf es einer Zustimmung von dreiviertel der Mitglieder auf einer Mitgliederversammlung.

BLEIBT DIE 50+1-REGEL GEWAHRT?

Ja. Zu jeder Zeit. Auch nach der Ausgliederung. Unab­hängig, ob diese Regel allgemeine Gültigkeit im deut­schen Fußball behält, ist und bleibt sie in der Satzung des KSC verankert. Ausdruck findet dies dadurch, dass im Beirat der Management GmbH die gewählten Vertreter des KSC e.V. immer die Mehrheit haben.

ALLE KÖNNEN MITMACHEN

Rechtlich ausgliedern ist das eine - Anteile verkaufen das andere. Beides muss nicht gleichzeitig erfolgen. Nach einer erfolgten Ausgliederung kann sich der KSC zu einem ge­eigneten Zeitpunkt entscheiden, auch Aktien auszugeben. Geplant ist, dass sich unterschiedliche Investoren beim KSC und damit bei der GmbH & Co. KGaA beteiligen können. Wir denken an kleine, mittlere und große Unternehmen genauso wie an Privatpersonen, Mitglieder und Fans. Es soll sich eine breite Palette an Aktionären finden. Wenn es soweit ist, dann werden nur sogenannte "vinkulierte" Namensaktien herausgegeben. Dadurch bleibt sicherge­stellt, dass alle Aktionäre dem KSC zu jeder Zeit namentlich bekannt sind. Ein ausführlicher FAQ dazu findet sich hier.

4 GUTE GRÜNDE FÜR DIE AUSGLIEDERUNG

1. Rechtsformverfehlung beseitigen
Wenn ein Fußballclub eine Profimannschaft mit einer Lizenzspielerabteilung unterhält, dann ist ein eingetrage­ner Verein (e.V.) dafür nicht die richtige Rechtsform, weil bei einem e.V. der Schwerpunkt seiner Tätigkeiten nicht auf der Erzielung von Einnahmen liegen darf. Dies sieht in Deutschland auch die Finanzverwaltung im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit kritisch. Eine Ausgliederung in eine Kapitalgesellschaft könnte dieser Rechtsformverfeh­lung abhelfen.

2. Den KSC e. V. vor Insolvenz schützen
Falls die Lizenzspielerabteilung ausgegliedert ist, kann deren etwaige Insolvenz nicht den ganzen KSC e.V. in den Abgrund reißen, sondern bleibt auf die Kapitalge­sellschaft beschränkt. Der e.V. mit seinen Abteilungen kann weiterbestehen.

3. Finanzierungsmöglichkeiten am Kapital­markt eröffnen
An einem e.V. kann sich niemand beteiligen. Im Gegen­satz dazu ermöglicht eine ausgegliederte Kapitalgesell­schaft den Zugang zu externen Kapitalquellen. Dies umfasst sowohl frisches Eigenkapital als auch verbesserte Möglichkeiten zur Aufnahme von Fremdkapital, also Kredite und Darehen.

4. Organisationsstruktur verbessern
Die neue Kapitalgesellschaft, die den Betrieb des Profifußballs zum Gegenstand hat, mit ihren besseren Verwaltungs- und Kontrollstrukturen, ermöglicht ein noch professionelleres Arbeiten.

 

Alle Informationen rund um die Ausgliederung sind unter ksc.de/ausgliederung zu finden. Meinung bilden, abstimmen kommen! Wir sehen uns am 29. Juni ab 11.00 Uhr im Wildparkstadion!

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