FAQ zum möglichen Aktienverkauf einer zukünftigen KSC KGaA

Ausgliederung

Am 29. Juni stimmen die Mitglieder über eine Ausgliederung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs des Karlsruher SC ab. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist noch nicht definiert, ob und wann Aktien einer möglichen KSC KGaA verkauft werden. Ein zweiter FAQ dient nun dazu, dennoch bereits heute einige grundsätzliche und praktische Fragestellungen gemäß jetziger Planung zu beantworten.

Am 29. Juni stimmen die KSC-Mitglieder in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung darüber ab, ob der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb des KSC - dazu gehören insbesondere die Lizenzspielerabteilung, die U19 und die U17 - in eine GmbH & Co. KGaA ausgegliedert werden soll. Diese Empfehlung wurde dem Präsidium durch den eigenes gebildeten Ausgliederungsausschuss, dem Vertreter aller Interessensgruppen rund um den KSC angehören, einstimmig gegeben.

Unterdessen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht definiert, ob und wann Aktien einer möglichen KSC KGaA verkauft werden. Im ersten Schritt soll mit der Ausgliederung die Rechtsformverfehlung beseitigt, der e.V. vor Insolvenz geschützt, die Organisationsstruktur professionalisiert sowie die prinzipiellen Voraussetzungen für einen möglichen Aktienverkauf geschaffen werden. Bei einem positiven Votum der Mitglieder am 29. Juni trifft sich der Ausgliederungsschuss im Nachgang, um das Thema der Kapitalbeschaffung genauer zu behandeln.

Ein zusätzlicher FAQ zum Thema des möglichen Aktienverkaufs unter ksc.de/Ausgliederung dient nun dazu, dennoch bereits heute einige grundsätzliche und praktische Fragestellungen gemäß jetziger Planung zu beantworten.

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