Geldstrafe für den KSC
KSC kompakt
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 126.000 Euro belegt.

Davon kann der Verein bis zu 42.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2025 nachzuweisen wäre. Während des Zweitligaspiels beim SSV Ulm am 20. Oktober 2024 zündeten Karlsruher Fans zahlreiche pyrotechnische Gegenstände. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.











