Berufung der Stadt Karlsruhe weitgehend ohne Erfolgsaussicht
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Berufung der Stadt Karlsruhe weitgehend ohne Erfolgsaussicht: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat den Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung überwiegend zurückgewiesen.

Zur Pressemeldung des Oberlandesgerichts Karlsruhe.