Amtsgerichtsurteil gegen Mitarbeiter des Karlsruher Fanprojekts
Das Amtsgericht Karlsruhe hat ein Urteil gefällt. Der KSC bezieht Stellung.
Der Karlsruher SC hat den Prozess gegen die drei Mitarbeitenden des Fanprojekts Karlsruhe vor dem Amtsgericht aufmerksam verfolgt. Wir bedauern sehr, dass die drei zu Geldstrafen von 90 Tagessätzen verurteilt worden sind. Es ist allerdings positiv zu bewerten, dass die Richterin nicht der Forderung der Staatsanwaltschaft gefolgt ist, welche Strafen von je 160 Tagessätzen gefordert hatte. Damit wären die drei Sozialarbeiter vorbestraft, was gravierende Nachteile auf ihrem weiteren Lebensweg bedeutet hätte. Die Richterin lehnte dieses Strafmaß in ihrer Urteilsbegründung deutlich ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Aus unserer Sicht haben die Sozialarbeiter ihren Beruf der Sozialarbeit so ausgeübt, wie es aus ihrer Perspektive der einzig richtige Weg ist. Sozialarbeit kann nur auf Basis eines Vertrauensverhältnisses aller Beteiligten erfolgreich praktiziert werden. Der hohe Wert, den Sozialarbeit besitzt, muss deshalb durch unseren Rechtsstaat durch entsprechende Gesetze geschützt werden. Deshalb ist das Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialarbeit analog zu Berufsgruppen wie bei Juristen, Pfarrern oder Journalisten auch in der Sozialarbeit unabdingbar.
Das Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter wird seit den 70er-Jahren von der Politik diskutiert. Die entsprechende Gesetzeslage hat sich jedoch in den vergangenen 50 Jahren nicht geändert, mit dem Ergebnis, dass Rechtsprechung wie am gestrigen Tag möglich ist. Der Karlsruher SC appelliert an die Vertreter der Politik sich diesem wichtigen Thema anzunehmen, um hier die Gesetzeslage im Sinne der Sozialarbeit anzupassen.