Aktienzeichnung nur noch bis 18. Dezember möglich

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Seit dem 14. Oktober ist es für Fans, Mitglieder, Partner und Unternehmen möglich, KSC-Aktien bis 25.000 Euro zu zeichnen. In dieser bisherigen Zeichnungsphase kauften bis zum heutigen Tage über 1.700 Aktionäre KSC-Aktien und sicherten sich somit ihren Teil KSC. Dies entspricht einem Finanzierungsvolumen von ca. 600.000 Euro. Am 18. Dezember läuft nun diese Zeichnungsphase ab. Wer noch an KSC-Aktien interessiert ist, sollte sich somit in den kommenden Tagen schnell entscheiden, um bei der nächsten Hauptversammlung der Karlsruher SC GmbH & Co. KGaA dabei zu sein. Nach derzeitigen Planungen ist in nächster Zeit keine weitere Zeichnungsphase vorgesehen.

„Wie man so schön sagt: Der Endspurt unserer Aktienzeichnungsphase ist nun eingeläutet. Dabei möchten wir uns bei allen bedanken, die bisher Aktien gekauft haben. Wir freuen uns schon auf die nächste Hauptversammlung, in der wir unseren offiziellen Aktionären alle Neuigkeiten rund um die Karlsruher SC GmbH & Co. KGaA präsentieren können. Wir hoffen natürlich, dass sich die bisher Unentschlossenen in den letzten Tagen noch für einen Aktienkauf begeistern können“, so Geschäftsführer Michael Becker.

Voraussetzung für den Aktienverkauf: Eigenes Depot anlegen
Die Aktienzeichnung ist schon ab einer Aktie – also ab 24 Euro – möglich. Um allerdings Aktien im Wert von bis zu 25.000 Euro (1.041 Aktien) zu zeichnen, ist neben einem Bankkonto ein Wertpapierdepot notwendig. Dieses erhalten alle Interessanten ganz einfach bei ihrer Hausbank oder bei anderen Banken. Da die Einrichtung eines solches Depots noch eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, muss nun jeder Interessent schnell sein.

Bei allen Fragen rund um die Hinterlegung Ihres Depots beim Erwerb der Aktien über kapilendo.de kontaktieren Sie bitte den Kundenservice von Kapilendo: kundenservice(at)kapilendo.de oder +49 30 364 285 707

Mittelverwendung
Das eingenommene Kapital aus diesen Aktienverkäufen (in der Größenordnung bis 25.000 Euro) wird für den Innenausbau und die Ausstattung des neuen Stadions verwendet. In Summe müssen hierfür in den nächsten zwei Jahren rund 10 Mio. Euro investiert werden, welche der KSC gemäß Pacht- und Betreibervertrag mit der Stadt Karlsruhe selbst zu stemmen hat. Mit dem gestarteten Aktienverkauf soll ein Teil der Kosten finanziert werden. Beispiele für die Ausstattung sind der Innenausbau der Kioske und der Funktionsräume, eine neue Clubgaststätte, ein großer Fanshop, aber auch Sonderwünsche, wie beispielsweise eine zweite Anzeigetafel im Stadion.

Vorteile eines Aktionärs
Als Aktionär wird man Mitinhaber der KSC GmbH & Co. KGaA und erhält ein Stimm- und Auskunftsrecht bei der jährlichen ordentlichen Hauptversammlung. Aktionäre erhalten zudem eine exklusive und individuelle Schmuckurkunde.

Abwicklung über die Online-Plattform Kapilendo
Nachdem der KSC bereits im Sommer 2019 erfolgreich eine digitale Fan-Finanzierung mit der Berliner Banking-Plattform Kapilendo umgesetzt hat, ist Kapilendo auch bei der ersten digitalen Aktienemission des KSC als Abwicklungspartner mit dabei. Der einfache digitale Prozess unterstützt die Kleinaktionäre dabei, die Zeichnung ihrer Aktien einfach und bequem von zu Hause durchzuführen. Kapilendo ist ein erfahrener Anbieter für digitale Finanzierungsmodelle in der Fußball-Bundesliga und hat bereits mehrere Fan-Finanzierungen digital durchgeführt.

Der KSC hatte mit der Fanfinanzierung im vergangenen Jahr zweckgebundene Gelder für die ‚Vision Wildpark‘ eingesammelt. Davon ist bislang ein neuer Kunstrasenplatz hinter der Fasanenmauer entstanden. Der zweite Bauabschnitt ist darüber hinaus schon gestartet: Der Bau von einem Rasenspielfeld in Normgröße, ein Rasenspielfeld für Torwarttraining, zwei Fußball-Tennisfeldern sowie eines Soccer-Court mit Kunstrasen auf dem ehemaligen Germania-Gelände.

Weitere Informationen, ein ausführliches FAQ sowie das Wertpapier-Informationsblatt (WIB) finden sich unter www.kscaktie.de.

 

Wichtige Informationen:
Diese Meldung beinhaltet Werbung für den Erwerb der KSC-Aktie. Für die Aktie ist ein Wertpapier-Informationsblatt veröffentlicht worden. Das Wertpapier-Informationsblatt und etwaige Aktualisierungen hierzu können kostenlos und ohne Zugriffsbeschränkung unter der Internetseite https://s.ksc.de/3be abgerufen werden.

Die in der Meldung genannte Schmuckurkunde ist kein Wertpapier im Sinne des Wertpapierhandelsrechts und keine Aktienurkunde im Sinne des Aktienrechts. Die Schmuckurkunde verbrieft daher keine Mitgliedschaftsrechte an der KSC GmbH & Co. KGaA. Es können keine Aktien der KSC KGaA auf Grundlage dieser Schmuckurkunde übertragen oder abgetreten werden. Die Schmuckurkunde dient lediglich Marketingzwecken und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.


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