Sportgericht weist Einspruch ab
Das DFB Sportgericht hat den KSC Einspruch abgewiesen. Die Chancen auf eine Wiederholung des Spiels gegen Duisbug sind damit gesunken. Die Karlsruher können aber noch vors Bundesgericht ziehen. Schiedsrichter Marks soll das Spiel manipuliert haben.
Von Andreas Eisinger und Daniel Heinz
Das Sportgericht des Deutschen Fußball Bundes (DFB) hat am Dienstagabend den Einspruch des KSC abgewiesen. Demnach wird die Zweitligapartie der Karlsruher gegen den MSV Duisburg (3. Dezember 2004, Endstand 0:3) nicht wiederholt.
"Für uns war dies heute die schwerste Entscheidung, die das Sportgericht jemals fällen musste", äußerte sich der Vorsitzende Richter Rainer Koch bei der Urteilsverkündung nach der rund vierstündigen Verhandlung. Während der Verhandlung wurde auch eine Aufzeichnung der Partie analysiert. Allerdings, so das Gericht, konnte Schiedsrichter Dominik Marks bei keiner Situation, die zu einem Tor führte, eine konkrete Manipulation nachgewiesen werden. Auch der nicht gepfiffene Freistoß gegen den KSC kurz vor dem zweiten Duisburger Tor reiche laut Koch nicht dafür aus, Dominik Marks ein direktes manipulierendes Eingreifen ins Spielgeschehen nachzuweisen.
Unstrittig sei laut Gericht die Manipulationsabrede, doch diese allein reiche nicht zu einer Neuansetzung der Partie aus.
KSC Manager Rolf Dohmen zeigte sich nach der Urteilsverkündung schwer enttäuscht: "Mit diesem Ausgang hätte ich nicht gerechnet. Wir werden auf jeden Fall in Berufung gehen." Ähnlich äußerte sich auch KSC Anwalt Christoph Schickardt. Er rechne nicht damit dass das Bundesgericht der Argumentation des Sportgerichts folgen wird.