Burghausen Ahlen wird wiederholt

Das von Robert Hoyzer manipulierte Spiel Ahlen gegen Burghausen wird wiederholt. Das entschied das DFB Sportgericht am Dienstag. Neben Hoyzer belastet inzwischen auch Schiedsrichter Koop Refereee Marks, der KSC Duisburg verschoben haben soll.

Von Andreas Eisinger
Das Sportgericht des Deutschen Fußball Bundes (DFB) hat am Dienstag die Wiederholung des Zweitligaspiels LR Ahlen gegen Wacker Burghausen angeordnet. Der Fußball Bund gab dem Einspja?
ruch der Burghausener statt und hob das Ergebnis (1:0) auf. LR Ahlen will in den kommenden Tagen entscheiden, ob der Verein das Urteil annimmt. Der KSC rückt in der "bereinigten" Tabelle den Ahlenern nun zumindest vorerst auf die Pelle. Karlsruhe und Nachbar Ahlen haben 22 Punkte, LR bleibt aber wegen des besseren Torverhältnisses vorne. Ein Termin für die Wiederholungspartie steht noch nicht fest.

Als Indiz für die Entscheidung über den Einspruch des KSC ist das Sportgerichts Urteil aber nicht zu werten. Ex Schiedsrichter Robert Hoyzer hatte vor der Staatsanwaltschaft und dem DFB zugegeben, das Spiel zu Gunsten der Gastgeber beeinflusst zu haben. Hoyzer sagte auch, dass Kollege Dominik Marks ebenfalls in den so genannten Wett Skandal verstrickt sei. Betroffen sei unter anderem das Heimspiel der Badener gegen den MSV Duisburg. Marks bestreitet die Vorwürfe.

In einem Punkt belastet auch Bundesliga Schiedsrichter Torsten Koop den Berliner Marks: Zusammen mit Hoyzer soll Marks bei einer Schiedsrichtertagung versucht haben, Koop für den Betrug anzuwerben. Der lehnte zwar ab, soll den DFB aber erst letzte Woche informiert haben. Als Konsequenz will der Verband den Unparteiischen vorerst nicht einsetzen.

Seit Hoyzers Beschuldigung kam auch Dominik Marks nicht mehr an der Pfeife zum Einsatz. Der DFB betrachtet Marks als "dringend tatverdächtig" und verhängte am Dienstag eine so genannte Vorsperre. Marks gehört somit vorerst nicht mehr zum Schiedsrichterkader. Was beim KSC Spiel gegen Duisburg vorgefallen ist, werden die Ermittlungen oder ein mögliches Geständnis zeigen. Voraussichtlich wird erst dann abzusehen sein, ob der Einspruch der Badener Erfolg haben wird.


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