Nicht erlaubte Gegenstände

Welche Gegenstände dürfen nicht ins Stadion mitgenommen werden?

In Anlehnung an die Regelung in § 3 der Stadionordnung des BBBank Wildpark Karlsruhe zu verbotenen Gegenständen und als Ergänzung zu den KSC - Ticket - AGBs dürfen nachfolgende Gegenstände NICHT mit ins Stadion genommen werden.

Waffen und Gegenstände aller Art, die Verletzungen verursachen können:

  • Schusswaffen, Messer in allen Größen, Scheren;
  • Werkzeuge aller Art;
  • Selfie Sticks;
  • Ersatz- Akkus, -batterien oder mehr als eine („nicht unmittelbar genutzte“) Powerbank inkl. dem dazugehörigen Ladekabel;

Behältnisse aus zerbrechlichem, splitterndem oder hartem Material:

  • Glasflaschen und Hartplastikflaschen in allen Größen, Flachmänner aus Glas oder Metall; Thermoskannen aus Edelstahl; auch Tetra Pack sofern größer 0,5 Liter;
  • Getränke-, Tabak- und Spraydosen;
  • über 50 cm lange Metallketten;

Sperrige / sonstige unerlaubte Gegenstände:

  • Leitern, Hocker, Kisten, Motorradhelme, Fahnenstangen oder Doppelhalter aus Metall;)
  • Fahrräder, Roller, Rollschuhe;
  • Kinderwagen, Buggys;
  • Lebensmittel aller Art, sofern nicht für den unmittelbaren Verzehr bestimmt;
  • mehr wie 1 Liquid für E-Zigaretten (Packungsgröße: max. 10 Milliliter);
  • Fernsehkameras und Profi-Fotoausrüstungen plus Objektiven, Foto-Stativen oder -Taschen, sofern keine Presse-Akkreditierung vorhanden;
  • Laserpointer;
  • Druckluftfanfaren, Vuvuzelas;
  • Rucksäcke, große Handtaschen, Reisetaschen aller Art, wenn größer als Din A 4;
  • Tiere aller Art

Pyrotechnik oder ätzende, färbende, gesundheitsgefährdende Substanzen (fest, flüssig oder gasförmig):

  • Feuerwerkskörper aller Art, Seenotfackeln, Rauchtöpfe;
  • Leicht entflammbare Gegenstände (Choreografien erfordern die Vorlage eines B1- Zertifikates);
  • Illegale Betäubungsmittel;

Flugblätter, Fahnen, Uniformstücke / Bekleidung, Abzeichen, Symbole, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten, menschenverachtend, rassistisch, fremdenfeindlich oder obszön abstoßend sind;

Alle Spruchbänder oder Transparente, sofern sie nicht durch den Sicherheitsbeauftragten oder den Veranstaltungsleiter erlaubt wurden.


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