

Welche Gegenstände dürfen nicht ins Stadion mitgenommen werden?
In Anlehnung an die Regelung in § 3 der Stadionordnung Wildparkstadion Karlsruhe zu verbotenen Gegenständen und als Ergänzung zu den KSC - Ticket - AGBs dürfen nachfolgende Gegenstände NICHT mit ins Stadion genommen werden. Diese sind beim Betreten des Stadions abzugeben und können nach dem Spiel an der Aufbewahrungsstelle wieder abgeholt werden.
Waffen und Gegenstände aller Art, die Verletzungen verursachen können:
- Schusswaffen, Messer in allen Größen, Scheren;
- Werkzeuge aller Art;
- Selfie Sticks;
- Ersatz- Akkus, -batterien oder mehr als eine („nicht unmittelbar genutzte“) Powerbank inkl. dem dazugehörigen Ladekabel;
Behältnisse aus zerbrechlichem, splitterndem oder hartem Material:
- Glasflaschen und Hartplastikflaschen in allen Größen, Flachmänner aus Glas oder Metall; Thermoskannen aus Edelstahl; auch Tetra Pack sofern größer 0,5 Liter;
- Getränke-, Tabak- und Spraydosen;
- über 50 cm lange Metallketten;
Sperrige / sonstige unerlaubte Gegenstände:
- Leitern, Hocker, Kisten, Motorradhelme, Fahnenstangen oder Doppelhalter aus Metall;)
- Fahrräder, Roller, Rollschuhe;
- Kinderwagen, Buggys;
- Lebensmittel aller Art, sofern nicht für den unmittelbaren Verzehr bestimmt;
- mehr wie 1 Liquid für E-Zigaretten (Packungsgröße: max. 10 Milliliter);
- Fernsehkameras und Profi-Fotoausrüstungen plus Objektiven, Foto-Stativen oder -Taschen, sofern keine Presse-Akkreditierung vorhanden;
- Laserpointer;
- Druckluftfanfaren, Vuvuzelas;
- Rucksäcke, große Handtaschen, Reisetaschen aller Art, wenn größer als Din A 4;
- Tiere aller Art
Pyrotechnik oder ätzende, färbende, gesundheitsgefährdende Substanzen (fest, flüssig oder gasförmig):
- Feuerwerkskörper aller Art, Seenotfackeln, Rauchtöpfe;
- Leicht entflammbare Gegenstände (Choreografien erfordern die Vorlage eines B1- Zertifikates);
- Illegale Betäubungsmittel;
Flugblätter, Fahnen, Uniformstücke / Bekleidung, Abzeichen, Symbole, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten, menschenverachtend, rassistisch, fremdenfeindlich oder obszön abstoßend sind;
Alle Spruchbänder oder Transparente, sofern sie nicht durch den Sicherheitsbeauftragten oder den Veranstaltungsleiter erlaubt wurden.