KSC kämpft weiter und geht in die Berufung
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Karlsruher SC in Frankfurt wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger dazu verurteilt, das der Rechtskraft des Urteils folgende Heimspiel der Saison 2012/2013 in der 3. Liga unter Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen.

In der mehr als dreistündigen und mehrfach unterbrochenen Verhandlung konnte der KSC dabei einige Teilerfolge erzielen. So wurde der in der Anklage formulierte Vorwurf an den KSC-Ordnungsdienst fallen gelassen, der bei der Begegnung gegen Eintracht Frankfurt überrannt worden war. Darüber hinaus erhält der Verein keine Geldstrafe – ursprünglich war hier ein Bußgeld von 15.000 Euro für den KSC beantragt worden. Somit wird der Verein ausschließlich wegen des gravierenden Fehlverhaltens seiner Anhänger bestraft.
„In allererster Linie bleibt festzuhalten, dass der Grundtenor des Urteils ein anderer ist“, erklärte KSC-Präsident Ingo Wellenreuther. „So ist es uns aller Voraussicht nach möglich, unser erstes Heimspiel gegen den Halleschen FC vor Publikum austragen zu können.“
In der Verhandlung selbst zeigte sich insbesondere der DFB-Kontrollausschuss unnachgiebig. „Wir werden in der Sache selbst aber auf alle Fälle in die Berufung gehen“, so Wellenreuther weiter. „Das DFB-Sportgericht wollte hier ein Exempel statuieren. Das wurde auch ausdrücklich von deren Seiten so formuliert.“











