Aktienzeichnung bis Mitte Dezember verlängert

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Am 14. Oktober erfolgte während der jährlichen Mitgliederversammlung der Startschuss zur KSC-Aktie. In der bisherigen Zeichnungsphase kauften bis zum heutigen Tage rund 1.300 Aktionäre KSC-Aktien und sicherten sich somit ihren Teil KSC. Dies entspricht einem Finanzierungsvolumen von ca. 500.000 Euro. Eigentlich sollte die Zeichnungsphase bis zum 18. November 2020 laufen – der KSC hat sich nun aber dazu entschlossen, die Frist bis zum 18. Dezember 2020 zu verlängern.

Es war eine Nachricht, die es in dieser Form im Profifußball bisher noch nicht gegeben hatte: Als erste Kapitalgesellschaft im deutschen Fußball bietet der Karlsruher SC Aktien an Einzelaktionäre ohne Börsennotierung an. Schon ab einer Aktie für 24 Euro konnte sich jeder Fan, jedes Mitglied oder Sympathisant in den vergangenen Wochen mit einem Aktienkauf an seinem KSC beteiligen.

 „Der Aktienverkauf an Einzelaktionäre war bereits im Ausgliederungsausschuss ein Wunsch unserer Fans und Mitglieder, damit sich wirklich jeder am KSC beteiligen kann. Diesem Versprechen sind wir sehr gerne nachgekommen. In diesem Zusammenhang möchten wir uns auch bei allen bedanken, die bereits Aktien gekauft haben. Mit dem bisher gezeichneten Volumen von ca. 500.000 Euro sind wir in Anbetracht der aktuellen Situation rund um die Corona-Pandemie sehr zufrieden. Nichtsdestotrotz freut es uns auch weiterhin, wenn wir weitere Aktionäre gewinnen können – egal ob mit einer oder mehrerer Aktien“, so Geschäftsführer Michael Becker.

„Uns ist jedoch auch bewusst, dass beim Aktienkauf vor allem das Anlegen eines eigenen Depots mit einem kleinen Zeitaufwand verbunden ist und viele Fans ein solches Depot bisher schlicht noch nicht hatten. Zudem erschwert der aktuelle Lockdown eine Depoteröffnung. Aus diesen Gründen werden wir die Zeichnungsphase nun bis zum 18. Dezember 2020 verlängern, um auch weiterhin allen Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich ihren Teil KSC zu sichern“, führt Michael Becker weiter aus.

Voraussetzung für den Aktienverkauf: Eigenes Depot anlegen
Um Aktien im Wert von bis zu 25.000 Euro (1.041 Aktien) zu zeichnen, ist neben einem Bankkonto ein Wertpapierdepot notwendig. Dieses erhalten alle Interessanten ganz einfach bei ihrer Hausbank oder bei anderen Banken.

Bei allen Fragen rund um die Hinterlegung Ihres Depots beim Erwerb der Aktien über kapilendo.de kontaktieren Sie bitte:
kundenservice(at)kapilendo.de oder telefonisch unter: +49 30 364 285 707

Schmuckurkunde unter dem Weihnachtsbaum
Jeder Fan, der bis zum 30. November eine oder mehrere Aktien kauft, erhält bis zum 24.12. seine eigene Schmuckurkunde. Nach dem 30.11. können selbstverständlich nach wie vor Aktien gezeichnet werden, allerdings kann hier aufgrund von Versand und Widerrufsfristen nicht mehr gewährleistet werden, dass die Schmuckurkunde rechtzeitig unter dem Weihnachtsbaum liegt.

Mittelverwendung
Das eingenommene Kapital aus diesen Aktienverkäufen (in der Größenordnung bis 25.000 Euro) wird für den Innenausbau und die Ausstattung des neuen Stadions verwendet. In Summe müssen hierfür in den nächsten zwei Jahren rund 10 Mio. Euro investiert werden, welche der KSC gemäß Pacht- und Betreibervertrag mit der Stadt Karlsruhe selbst zu stemmen hat. Mit dem gestarteten Aktienverkauf soll ein Teil der Kosten finanziert werden. Beispiele für die Ausstattung sind der Innenausbau der Kioske und der Funktionsräume, eine neue Clubgaststätte, ein großer Fanshop, aber auch Sonderwünsche, wie beispielsweise eine zweite Anzeigetafel im Stadion.

Vorteile eines Aktionärs
Als Aktionär wird man Mitinhaber der KSC GmbH & Co. KGaA und erhält ein Stimm- und Auskunftsrecht bei der jährlichen Hauptversammlung. Aktionäre erhalten zudem eine exklusive und individuelle Schmuckurkunde je nach Investitionssumme.

Abwicklung über die Online-Plattform Kapilendo
Nachdem der KSC bereits im Sommer 2019 erfolgreich eine digitale Fan-Finanzierung mit der Berliner Banking-Plattform Kapilendo umgesetzt hat, ist Kapilendo auch bei der ersten digitalen Aktienemission des KSC als Abwicklungspartner mit dabei. Der einfache digitale Prozess unterstützt die Kleinaktionäre dabei, die Zeichnung ihrer Aktien einfach und bequem von zu Hause durchzuführen. Kapilendo ist ein erfahrener Anbieter für digitale Finanzierungsmodelle in der Fußball-Bundesliga und hat bereits mehrere Fan-Finanzierungen digital durchgeführt.

Gemeinsam mit Kapilendo hatte der KSC schon im vergangenen Jahr mit einer Fanfinanzierung zweckgebundene Gelder für die ‚Vision Wildpark‘ gesammelt. Davon ist bislang ein neuer Kunstrasenplatz hinter der Fasanenmauer entstanden. Der zweite Bauabschnitt ist darüber hinaus schon gestartet: Der Bau von einem Rasenspielfeld in Normgröße, ein Rasenspielfeld für Torwarttraining, zwei Fußball-Tennisfeldern sowie eines Soccer-Court mit Kunstrasen auf dem ehemaligen Germania-Gelände.

Über 100.000 Euro investieren
Möchte sich eine Person oder ein Unternehmen über 25.000 Euro hinaus am KSC beteiligen ist ein Mindestbetrag von 100.000 Euro nötig. „Bislang haben wir über Großanleger bereits 7 Millionen Euro einsammeln können und so einen signifikanten Teil unserer Verbindlichkeiten getilgt. Nach diesem ersten erfolgreichen Schritt der Sanierung wollen wir den Weg konsequent weitergehen. Zudem sollen mit zusätzlichen Einnahmen dann ebenfalls Investitionen in das Stadion getätigt sowie Rücklagen gebildet werden“, so Michael Becker.  Bei Interesse an einer Investitionssumme ab 100.000 Euro wenden Sie sich bitte zur Vereinbarung eines persönlichen Termins an aktie(at)ksc.de.

Weitere Informationen, ein ausführliches FAQ sowie das Wertpapier-Informationsblatt (WIB) finden sich unter www.kscaktie.de.

 

 

Wichtige Informationen:
Die Pressemitteilung beihaltet Werbung für den Erwerb der KSC-Aktie. Für die Aktie ist ein Wertpapier-Informationsblatt veröffentlicht worden. Das Wertpapier-Informationsblatt und etwaige Aktualisierungen hierzu können kostenlos und ohne Zugriffsbeschränkung unter der Internetseite https://www.kscaktie.de/fileadmin/user_upload/Wertpapierinformationsblatt__WIB__3._Aktualisierung.pdf abgerufen werden.
 
Die in der Pressemitteilung genannte Schmuckurkunde ist kein Wertpapier im Sinne des Wertpapierhandelsrechts und keine Aktienurkunde im Sinne des Aktienrechts. Die Schmuckurkunde verbrieft daher keine Mitgliedschaftsrechte an der KSC GmbH & Co. KGaA. Es können keine Aktien der KSC KGaA auf Grundlage dieser Schmuckurkunde übertragen oder abgetreten werden. Die Schmuckurkunde dient lediglich Marketingzwecken und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.


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