Einstimmig: KSC-Ausschuss empfiehlt Präsidium die Ausgliederung

Ausgliederung

Der Ausgliederungsausschuss des Karlsruher SC hat sich zu seiner fünften Sitzung im KSC-Clubhaus getroffen. Dabei wurde dem Präsidium einstimmig die Ausgliederung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs in eine GmbH & Co. KGaA empfohlen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung zur Abstimmung soll am 29. Juni stattfinden.

In den vergangenen Sitzungen wurde bereits das Modell einer GmbH & Co. KGaA und deren innere Struktur im Detail besprochen. Außerdem wurden der konkrete Satzungsentwurf der Kommanditgesellschaft auf Aktien und der Entwurf eines Gesellschaftsvertrages der Komplementär GmbH betrachtet und diskutiert. Bei der fünften Sitzung am 1. April erfolgte nun eine Empfehlung an das KSC-Präsidium – soll das Präsidium in der Mitgliederversammlung eine Ausgliederung zur Abstimmung bringen oder nicht?

Nachdem noch letzte Details der möglichen Satzung und des Gesellschaftsvertrags diskutiert und geklärt wurden, erfolgte das Votum des Ausschusses. Dieses war eindeutig: dem Präsidium wurde einstimmig die Ausgliederung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs - dazu gehören insbesondere die Lizenzspielerabteilung, die U19 und die U17 - empfohlen. „Es freut uns sehr, dass wir in dieser homogenen Runde ergebnisoffen über eine solch wichtige Entscheidung für unseren Verein diskutiert haben. Transparenz und Mitsprache aller am KSC beteiligten Interessensgruppen war uns immens wichtig. Vielen Dank für die bisherige Zusammenarbeit im Ausschuss“, erklärten KSC-Präsident Ingo Wellenreuther und die beiden Vizepräsidenten Günter Pilarsky und Holger Siegmund-Schultze.

In den kommenden Wochen werden damit alle notwendigen, rechtlichen Vorbereitungen in die Wege geleitet. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung, bei der alle Mitglieder über eine Ausgliederung abstimmen dürfen, soll nach aktuellem Stand am 29. Juni im Wildparkstadion stattfinden. Für eine Ausgliederung ist eine 3/4 Mehrheit nötig. Geplant ist es, die Ausgliederung bei einem positivem Votum aus steuerlichen Gründen rückwirkend zum 31.12.2018 zu vollziehen. Alle relevanten Unterlagen müssten dann bis spätestens zum 31.08.2019 bei den zuständigen Behörden und Organisationen eingereicht werden.

Die Mitglieder des KSC werden in den kommenden Wochen umfangreich über die mögliche Ausgliederung informiert: Bevor alle Mitglieder per Post zur außerordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen werden, finden in der Region beispielsweise Infoabende mit KSC-Geschäftsführer Michael Becker statt. Auch die Entwürfe der Satzung und des Gesellschaftsvertrags stehen zeitnah zur Verfügung. In einem FAQ unter ksc.de/ausgliederung werden alle häufig aufkommenden Fragen beantwortet. Zudem soll ein Erklärvideo entstehen, in dem die Gründe und Strukturen einer Ausgliederung einfach und verständlich dargestellt werden. An den letzten beiden Heimspieltagen gegen die SG Sonnenhof Großaspach (4. Mai) und den Halleschen FC (18. Mai) wird es außerdem einen Infostand im Wildparkstadion geben.

Die Arbeit des Ausgliederungsausschusses ist mit der Empfehlung an das Präsidium noch nicht getan: Um den Ausschuss über den aktuellen Stand zu informieren, treffen sich zur nächsten Sitzung Präsidium, Vertreter des Verwaltungs- und Vereinsrates, des Wahlausschusses und des Ehrenrates, der Geschäftsführer und der Sportdirektor des KSC, Vertreter der organisierten Fanszene (Supporters e.V., Ultras), die Revisoren des Vereins, ein Vertreter des KSC-Freundeskreis e.V., weitere Vereinsmitglieder mit besonderen Verdiensten sowie die langjährigen externen Fachberater des Vereins, wie Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüferin am 13. Mai um 17 Uhr.

Mehr Informationen finden sich auf unserer Homepage unter www.ksc.de/ausgliederung.

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