FAQ zum kommenden Heimspiel gegen Hannover 96

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Aufgrund der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg kommt beim Heimspiel des KSC gegen Hannover 96 am kommenden Samstag die 2G plus Regel zum Tragen. Außerdem gilt innerhalb der Alarmstufe 2 auch eine Zuschauerbeschränkung von 50 Prozent. Hier haben wir alle wichtigen Fragen zum Samstag für euch beantwortet.

Welche Zutrittsvoraussetzungen gelten beim Heimspiel gegen Hannover 96?
Aktuell gilt gemäß Corona-Verordnung die Alarmstufe 2. Somit ist der Zutritt zum BBBank Wildpark nur immunisierten (geimpft/genesen) Besucherinnen und Besuchern nach Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet.


Welche Dokumente muss ich für den Besuch des BBBank Wildpark mitführen?
Impfnachweis: Der jeweilige Impfnachweis ist in digital auslesbarer Form vorzulegen und wird vor Ort elektronisch, etwa mit der CovPassCheck-App geprüft. WICHTIG: Die Vorlage des gelben Impfausweises reicht als Nachweis nicht aus!

Genesenennachweis: Der Genesenennachweis kann in digitaler oder papiermäßiger Form vorgelegt werden. Zusätzlich ist bei der Kontrolle ein amtliches Ausweisdokument vorzuzeigen.

Testnachweis: Zusätzlich zum Impf- bzw. Genesenennachweis müssen alle Besucherinnen und Besucher des BBBank Wildpark wahlweise einen gültigen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test vorweisen. Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden (gerechnet ab Spielende) zurückliegen. Zusätzlich ist ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen.


Ich habe meine Impfungen nur im gelben Impfausweis erfasst. Woher bekomme ich das notwendige Formular mit dem entsprechenden QR-Code?
Das benötigte Formular mit dem entsprechenden QR-Code ist in vielen Apotheken erhältlich. Um welche Apotheken es sich genau handelt kann unter folgendem Link (Eingabe der PLZ erforderlich) in Erfahrung gebracht werden: https://www.mein-apothekenmanager.de/. Nach Vorlage des Impfausweises wird durch die Apotheke das entsprechende Zertifikat erstellt. Dieses Formular ist kostenfrei erhältlich. Die Erstellung dauert in der Regel nur wenige Minuten.


Was gilt für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können?
Für asymptomatische Personen, die glaubhaft machen, dass sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, oder für die nicht seit mindestens drei Monaten eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gilt, ist statt eines PCR-Testnachweises ein negativer Antigen-Testnachweis ausreichend. Die Glaubhaftmachung medizinischer Gründe hat durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen.


Was gilt für Kinder bzw. Schüler?
Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell in allen Stufen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.

Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft drei Mal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule. Schülerinnen und Schüler sind in der Alarmstufe ebenfalls von 2G beziehungsweise 2G+ ausgenommen. Die Ausnahme gilt nur für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre. Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.


Was gilt für Schwangere?
Schwangere und Stillende sind vom Zutrittsverbot ausgenommen, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt. Dies gilt nur noch bis 10. Dezember 2021, da es dann seit drei Monaten eine Impfempfehlung der STIKO gibt. Diese Personen müssen aber in jedem Fall einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.


Reicht ein Antigen-Schnelltest meines Arbeitgebers aus?
Ein Antigen-Schnelltest des Arbeitgebers reicht aus, wenn dieser im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgt ist.


Bietet der Karlsruher SC vor dem Heimspiel eine Testmöglichkeit an?
Aufgrund der aktuell laufenden Umbaumaßnahmen im und um den BBBank Wildpark kann der KSC vor Ort leider keine Testmöglichkeiten anbieten. Eine Übersicht aller vorhandenen Teststellen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe finden Sie hier.


Gibt es weiterhin eine Maskenpflicht im BBBank Wildpark?
Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes gilt eine durchgehende Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung. Diese muss während der gesamten Veranstaltung getragen werden. Die Umsetzung der Tragepflicht wird durch den Ordnungsdienst kontrolliert. In diesem Zusammenhang bittet der KSC alle Besucherinnen und Besucher nochmals eindringlich darum, den Anweisungen des Ordnungsdienstes zur Maskenpflicht nachzukommen. Somit schützen sie sich und ihren unmittelbaren Platznachbarn.


Wieviel Zuschauer dürfen das kommende Heimspiel gegen Hannover 96 besuchen?
Auf Grund der aktuellen Regelung der Corona-Verordnung darf der BBBank-Wildpark mit maximal 50 Prozent der derzeitigen zulässigen Gesamtkapazität ausgelastet werden. Somit können 10.000 Besucher das Heimspiel gegen Hannover 96 besuchen. Am Spieltag wird keine Tageskasse geöffnet sein.


Wie erfolgt die Kontaktnachverfolgung im BBBank Wildpark?
Der KSC ist nach der aktuellen Corona-Verordnung weiterhin verpflichtet, die Kontaktdaten aller Besucherinnen und Besucher zu erheben und diese auf Anforderung dem Gesundheitsamt zur Verfügung zu stellen. Die Kontaktnachverfolgung kann in digitaler oder in analoger Form erfolgen.

Für die digitale Nachverfolgung sind an mehreren Stellen auf der gesamten Promenade Schilder mit entsprechenden QR-Codes angebracht. Für jeden Block gibt es einen separaten QR-Code. Der entsprechende QR-Code kann sowohl mit der luca-App als auch mit der Corona-Warnapp eingescannt werden.

Besucherinnen und Besucher, die die Kontaktnachverfolgung in digitaler Form nicht nutzen möchten, können sich das notwendige Kontaktnachverfolgungsformular hier herunterladen und ausgefüllt am Spieltag mitbringen. Alternativ kann dieses Formular am Spieltag auch an den jeweiligen Tribünenzugängen ausgefüllt werden. Aus Gründen der Vereinfachung bittet der KSC alle Besucherinnen und Besucher darum, nach Möglichkeit von der digitalen Kontaktnachverfolgung Gebrauch zu machen.


Muss ich als Dauerkarteninhaber meine Kontaktdaten am Spieltag nochmal hinterlegen?
Da dem KSC von allen Dauerkarteninhabern die benötigten Kontaktdaten bereits durch die Hinterlegung im Rahmen des Ticketing-Prozess vorliegen, sind diese von der zusätzlichen Kontaktnachverfolgung am Spieltag ausgenommen. Für Käufer von Tagestickets ist die zusätzliche Kontaktnachverfolgung am Spieltag verpflichtend. Das Gleiche gilt für Personen, die eine Dauerkarte nutzen, welche nicht auf ihren eigenen Namen ausgestellt ist.


Wohin kann ich mich wenden, wenn ich noch Fragen habe?
Gerne sind wir für Sie unter 0721/9643450 und per E-Mail via service@ksc.de (montags bis freitags, 08:00 – 17:00 Uhr) erreichbar. Am Spieltag ist auch der i-Punkt auf dem Stadionboulevard hinter der Osttribüne besetzt. Für Fragen, Probleme oder andere Anliegen hat unser Team dort ein offenes Ohr und kann in vielen Fällen weiterhelfen.


Match
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3:2