Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen die Abberufung von Martin Müller:

Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen die Abberufung von Martin Müller: Landgericht Karlsruhe weist den Antrag zurück

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Ein Mitglied hatte einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Abberufung des ehemaligen Vizepräsidenten Martin Müller gestellt. Dieser Antrag wurde heute offiziell zurückgewiesen.

Die außerordentliche Mitgliederversammlung des KSC hat am 29.02.2024 den früheren Vizepräsidenten Martin Müller mit eindeutiger Mehrheit vorzeitig abberufen. Ein Mitglied des KSC ist anschließend gerichtlich gegen diese Abberufung vorgegangen und hat den Antrag gestellt, den KSC zu verpflichten, bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren Martin Müller als Mitglied des Präsidiums zu behandeln und keine Änderung des Vereinsregisters zu veranlassen. Diesen Antrag hat das Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom heutigen Tage zurückgewiesen.

Der KSC wird die bereits begonnene Vorbereitung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zur Wahl eines/r neuen Vizepräsidenten/in, wie geplant, fortsetzen. Der Termin steht derweil fest. Die aoMGV findet am 24. Juni statt, genauere Informationen werden zeitnah mitgeteilt.


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