5.400 Euro Geldstrafe für den Karlsruher SC

KSC kompakt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen "unsportlichen Verhaltens" seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.400 Euro belegt.

In der 79. Minute des Zweitligaspiels beim Hamburger SV am Samstag, 16. April 2022, brannten KSC-Anhänger*innen neun Bengalische Feuer ab. Der KSC hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.


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