1.500 Euro Geldstrafe für den KSC

KSC kompakt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat uns im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens auf den Zuschauerrängen mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro belegt.

In der 13. Minute des Auswärtsspiels bei Fortuna Düsseldorf am 23. Oktober 2021 wurden aus dem KSC-Zuschauerbereich mindestens vier Becher in Richtung des Spielfeldes geworfen. Die am gültigen Strafenkatalog orientierte Geldstrafe hätte im Normalfall bei 2.000 Euro gelegen. Das DFB-Sportgericht gewährt momentan aber einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Clubs derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten entstehen.

Der KSC hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.


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