Wellenreuther: „Wir empfinden die Strafe gegen den Verein als zu hart“
KSC-Präsident Ingo Wellenreuther hat am Freitag auf der turnusgemäßen Pressekonferenz noch einmal zum Urteil des DFB-Bundesgerichts Stellung genommen.

„Der KSC als Verein distanziert sich absolut von den gewalttätigen Vorkommnissen nach dem Regensburg-Spiel. Wir verurteilen die Dinge, die damals passiert sind, zeigen null Toleranz gegenüber Gewalttätern und versuchen alle, die Straftaten begangen haben, zu belangen“, so das Vereinsoberhaupt.
Vereins-Rechtsanwalt Dr. Markus Schütz und er selbst seien allerdings über den Verlauf der Verhandlung am gestrigen Donnerstag überrascht gewesen. „Von Anfang an hat das Bundesgericht uns den Eindruck vermittelt, dass ein Teilausschluss durchaus in Frage kommt und der Verein allein dadurch spürbar bestraft wird. Unsere Argumentation wurde nachvollzogen und das Gericht versuchte mehrfach, den Vorsitzenden des Kontrollausschusses für eine solche Betrachtung zu gewinnen“, sagte Wellenreuther, der durch das Geisterspiel am kommenden Mittwoch einen wirtschaftlichen Schaden von über 250.000 Euro erwartet.
„In beiden Verhandlungen wurde deutlich, dass der Verein selbst sich nichts hat zu Schulden kommen lassen. Wir müssen für die Ausschreitungen von Störern und Gewalttätern haften. Wir empfinden die Strafe als zu hart, weil wir noch nie einen Ausschluss an Zuschauern hatten“, so Wellenreuther weiter.
Das DFB-Sportgericht hatte bei der ersten Verhandlung vor einigen Wochen noch argumentiert, ein Teilausschluss des Publikums würde den Verein aufgrund ohnehin geringer Zuschauerzahlen in der 3. Liga nicht ausreichend treffen. „Diese Begründung hat das Bundesgericht am Donnerstag revidiert“, erklärt Wellenreuther. „Das Bundesgericht hat unsere Berufung nicht zurückgewiesen, weil ein Teilausschluss den KSC nicht treffen würde. Es hat vielmehr argumentiert, dass die Vorkommnisse beim Regensburg-Spiel so gravierend waren, dass nur ein Vollausschluss der Zuschauer eine angemessene Strafe wäre.“
„Wir erwarten jetzt, dass in der betroffenen Szene ein Selbstreinigungsprozess erfolgt und dass sich alle Zuschauer und Fans in Zukunft im Stadion, rund um das Stadion und bei Auswärtsspielen des KSC ordnungsgemäß verhalten“, so Wellenreuther abschließend. Der KSC muss nach dem gestrigen Urteil des DFB-Bundesgerichts sein Heimspiel am Mittwochabend (19.00 Uhr) ohne Publikum austragen.









