KSC zieht Einspruch vor dem Neutralen Schiedsgericht des DFB zurück
Der Karlsruher SC zieht den Einspruch gegen die Wertung des Spiels gegen den MSV Duisburg am 3.12.04 (Endergebnis 0:3) zurück. Vor allem die hohen Verfahrenskosten waren am Ende ausschlaggebend für diese Überlegung.
Bekanntlich hat der Karlsruher SC gegen die Entscheidungen des DFB Sportgerichts und des DFB Bundesgerichts betreffend die Wertung des Spiels gegen den MSV Duisburg am 3.12.04 Schiedsklage zum Ständigen Schiedsgericht erhoben.
Dem lag vor allem das Bestreben zugrunde, im Abstiegskampf alle zur Verfügung stehenden Optionen voll auszuschöpfen und nichts unversucht zu lassen, obwohl sich die Führung des KSC, unterstützt durch die entsprechende Einschätzung unserer Rechtsanwälte Schickhardt und Dr. Rain, darüber im klaren war, dass die Erfolgsaussichten der Schiedsklage vollkommen offen und ungewiss zu beurteilen sind.
Aus diesem Grund hat sich der Verein nach seiner sportlichen Rettung den Entschluss gefasst, die Schiedsklage zurückzunehmen, was angesichts der sehr hohen Verfahrenskosten vor dem Schiedsgericht auch zu einer erheblichen finanziellen Ersparnis führt.
"Nicht zuletzt war Beweggrund für unsere Entscheidung, dass wir einen Beitrag dazu leisten wollten, dass die Saison, aber auch die sportgerichtliche Aufarbeitung des Schiedsrichterskandals zu einem Abschluss gelangen, um für alle Beteiligten wieder Ruhe, Konzentration auf die sportlichen Aufgaben und Planungssicherheit zu gewährleisten. Bei unserer Entscheidung haben wir auch dem breiten Konsens der Vereine Rechnung getragen, die sich beim Bundestag Ende April für einen Schlussstrich unter den Schiedsrichterskandal ausgesprochen haben und fortan in die Zukunft blicken möchten, wie dies auch unser Ziel und Bestreben ist", äußerte sich KSC Manager Rolf Dohmen zur Entscheidung.









