Tickets / Vorverkauf
Dauerkarten
Dauerkarten für die Saison 2010/11 sind beim Ticket-Service des KSC bis einschließlich 8. August 2010 (KSC-Familientag) erhältlich. Die Reservierungsfrist für KSC-Fans, die bereits im letzten Jahr eine Dauerkarte hatten, endet am 23. Juli.
Der Tageskartenverkauf für die Saison 2010/11 beginnt am 9. August.
Online-Bestellung
Online-Ticketbestellungen sind ab zwei bzw. drei Tage vor dem Spiel auf diesem Weg nicht mehr möglich. Dies wird durch einen roten Smiley kenntlich gemacht - dieser Hinweis unseres Dienstleisters bedeutet nicht, dass die Partie ausverkauft ist.
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Bitte beachten Sie:
Weiterverkauf von Tickets
1. Der Kunde darf die Tickets ausschließlich zu privaten Zwecken erwerben. Um dies sicherzustellen, behält sich der Karlsruher SC das Recht vor, eine maximale Anzahl an zu erwerbenden Tickets für ein Spiel pro Käufer festzulegen. Dem Kunden wird untersagt, die Tickets gewerblich oder zu kommerziellen Zwecken zu veräußern. Der Vertrieb der Tickets erfolgt ausschließlich im Rahmen des exklusiven Vertriebssystems des KSC über vom KSC autorisierte Verkaufsstellen und Kooperationen. Den Handel mit Tickets zu gewerblichen und kommerziellen Zwecken verfolgt der Karlsruher SC strikt mit juristischen Mitteln.
2. Im Rahmen des erlaubten Weiterverkaufs der Tickets darf der Kunde keine irreführenden Angaben machen. Er darf insbesondere den Erwerber nicht über den angeblichen Ausverkauf eines Spiels oder den offiziellen Ticketpreis täuschen. Irreführende Angaben dieser Art verfolgen wir strikt mit juristischen Mitteln.
3. Dem Kunden ist es ferner untersagt, bei einem erlaubten Weiterverkauf der Tickets einem höheren Preis als den, der auf den Tickets angegeben ist, zu erzielen.
Weitergabe der Tickets
Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Stadionbesuch, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften während eines Fußballspiels liegt es im Interesse des Clubs und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.
Der Verkauf der Tickets erfolgt daher ausschließlich zur privaten Nutzung. Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt
- Tickets bei Internetauktionshäusern zum Verkauf anzubieten;
- Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Club gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
- im Rahmen einer privaten Weitergabe die Tickets zu einem höheren Preis als den, der auf den Tickets angegeben ist, zu veräußern;
- Tickets an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Fußballspielen ausgeschlossen wurden;
- Tickets an Anhänger von Gast-Vereinen weiterzugeben;
- Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Club zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.
Auf Verlangen des Clubs ist der Kunde im Falle einer Weitergabe des Tickets dazu verpflichtet, Name, Anschrift und Geburtsdatum des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen
Wird ein Ticket für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet oder verstößt der Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese ATGB, so wird das Ticket ungültig. Der Club ist in diesem Fall berechtigt, das Ticket – ggf. auch elektronisch – zu sperren und dem Besitzer des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen.
Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Untersagungen kann der Club von dem Kunden zudem die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Bei Mitgliedern kann der Club einen Vereinsausschluss verhängen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der Club das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen, in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung Ihres Namens zu berichten und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
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